Treppenlift und Möglichkeiten zur Finanzierung

Egal ob mehrstöckiges Wohnhaus, Wohnung mit zweiter Etage oder Haus mit Kellertreppe – fast in jedem Haus sind Stufen oder Treppen zu finden. Für fitte und gesunde Menschen stellt das Treppensteigen keine Schwierigkeit dar. Doch einer ganze Reihe von Menschen fällt das Steigen einer Treppen aus unterschiedlichen Gründen nicht so leicht.

Zum Beispiel Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Problematisch ist das Treppensteigen zudem für viele alte Menschen, deren Beweglichkeit aufgrund altersbedingter Erkrankungen wie Rheuma oder Hüftproblemen stark eingeschränkt ist und Treppen zu scheinbar unüberwindbaren Hindernissen werden lassen. Ein Treppenlift kann hier eine nützliche Hilfe sein, um die Selbstständigkeit und Mobilität alter und kranker Menschen wieder herzustellen.

Treppenlift für barrierefreies Wohnen

Wer den Bau eines eigenen Hauses plant und in diesem Haus eine lange Zeit wohnen möchte, der sollte bereits in der Bauphase an sein Alter denken und sein Haus möglichst barrierefrei bauen. Am besten für Gehbehinderte geeignet ist ein einstöckiger Bungalow, bei dem alle Wohnräume auf einer Ebene liegen. Jedoch denken die wenigsten jungen Leute beim Hausbau daran, dass ihnen die Architektur ihres Eigenheimes einmal Probleme bereiten könnte. In derartigen Fällen kann bei Bedarf ein Treppenlift eingebaut werden.

Treppenlifte sind eine Art von Aufzügen, die eine Person oder eine Last über eine Treppe hinweg transportieren können. Eine solcher Lift lässt sich an nahezu jeder Treppe einbauen.

Finanzierung eines Treppenlifts

Die Anschaffung eines derartigen Treppenaufzugs kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Nicht jeder kann ein solches Gerät aus eigener Tasche finanzieren. Wer einen Treppenlift benötigt, hat jedoch gesetzlichen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss, um sich den Einbau eines Treppenlifts leisten zu können.

Keine Förderung in GKV

Im Prinzip handelt es sich bei Treppenliften um eine private Anschaffung. Sie werden nicht offiziell als Hilfsmittel anerkannt, weshalb sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an ihrer Finanzierung beteiligen. Bei privat Versicherten hängt es davon ab, welche Vereinbarungen vorab mit der jeweiligen Krankenkasse getroffen wurden. An einigen anderen Stellen kann jedoch finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Staatlicher Zuschuss bei Pflegestufe

Anschaffung und Einbau eines Treppenlifts können laut Gesetz staatlich bezuschusst werden, wenn der Antragsteller in einer der drei Pflegestufen eingestuft worden ist. Die maximale Förderung beläuft sich auf 2.557 Euro. Derartige Zuschüsse können beantragt werden bei diversen Pflegeversicherungen, der Hauptfürsorgestelle, Berufsgenossenschaften, Sozialamt und der Agentur für Arbeit. Zudem ist eine zumindest teilweise Rückerstattung des Kaufbetrages von der Steuer möglich.

Vermieter in der Pflicht

Laut Gesetz können Mieter von ihrem Vermieter im Bedarfsfall die Zustimmung zu baulichen Veränderungen dieser Art verlangen. Der Vermieter hat bei dringendem Bedarf kein Recht, dem Mieter den Einbau des Treppenlifts zu verwehren. Nach Auszug aus dem Haus muss der Lift jedoch auf Kosten des Mieters wieder entfernt werden.

Donnerstag, 26. August 2010 - Benni - 0 Kommentare

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